Die drei Fahrzeug-Kategorien

Brauche ich ein CoC?

Nicht jedes Fahrzeug benötigt COC-Papiere für die Zulassung. Bei einigen Fahrzeugen benötigen Sie stattdessen andere Dokumente. Egal, ob CoC, Datenbestätigung oder Abgasnachweis – wir können Ihnen die Dokumente liefern, die Sie benötigen.

Generell können drei verschiedene CoC Fahrzeug Kategorien unterschieden werden:

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Voll-COC

Europäische Fahrzeuge mit einer Typgenehmigung für alle EU-Staaten

Fahrzeuge mit einem Voll CoC können problemlos mit dem CoC und den letzten gültigen Fahr­zeugpapieren in jedem EU-Staat zugelassen werden. Voraussetzung ist lediglich die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU).

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Teil-COC

Europäische Fahrzeuge mit einer Typgenehmigung für einige EU-Staaten

Für gewisse Fahrzeuge lässt die EU eine Ausnahmeregel zu, solche Modelle werden dann mit ei­nem Teil COC, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ausgestattet, deren Gültigkeit nur auf wenige oder einen EU-Staat beschränkt ist. Dabei handelt es sich um angepasste Fahrzeuge, die im Rest der EU praktisch unverkäuflich sind. Dazu gehören z.B. in Frankreich Kleinwagen mit großen Dieselmotoren oder die in Italien und den Niederlanden die mit LPG Gasanlagen ausgestatteten Modelle.

Bei diesen Fahrzeugen tritt eine Datenbestätigung an die Stelle des CoC, mit der eine Fahrzeugprü­fung nach §21 oder unter Umständen eine direkte Zulassung ermöglicht werden. In Deutschland muss eine solche Datenbestätigung grundsätzlich von einem akkreditierten technischen Dienst, wie z.B. dem TÜV Nord, kontrolliert, gesiegelt und unterschrieben sein.

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Kein CoC

Europäische Fahrzeuge ohne Typgenehmigung

Viele Fahrzeuge der europäischen Hersteller werden zwar in der EU gebaut, aber sie sind für andere Märkte bestimmt und entsprechen den technischen Bestimmungen dieser Märkte. Äußerlich erkennt man kaum Unterschiede, aber die Märkte in den USA und Kanada, Mittel- und Südamerika, China, Japan, Russland und Arabien verlangen Anpassungen um den jeweiligen Erfordernissen gerecht zu werden.

In den USA gelten andere Vorschriften bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen und der Emissionser­mittlung, in Brasilien müssen Fahrzeuge dem dort sehr populären Bio Ethanol angepasst werden und in Arabien wird die Abgasregelung reduziert, um mit der teilweise sehr schlechten Spritqualität trotzdem ein problemloses Fahren zu ermöglichen.

Fahrzeuge, die kein CoC besitzen können in Deutschland einen Ersatznachweis bekommen, der aus dem technischen Datenblatt und einem Abgasnachweis (Abgasgutachten) besteht. Nur mit der Kombination aus beidem ist eine Fahrzeugprüfung nach § 21 und eine anschließende Zulassung in Deutschland möglich.

Das Abgasgutachten ist nicht mit der Abgasuntersuchung (AU) vergleichbar, statt 50 Euro werden in der Regel mehrere tausend Euro für eine Erstellung fällig. Das Gutachten wird auf dem Rollen­prüfstand eines vom KBA zertifizierten Abgaslabors erstellt und weist dann die Werte wie bei ei­nem CoC aus. Ermittelt wird inzwischen nach dem WLTP Zyklus, der seit der 6d Norm durch den RDE Zyklus (Real Drive Emissions) ergänzt werden.

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